Leistungen &
Kosten
AD(H)S - Diagnostik & Therapie
Diagnostik
Die Gesamtkosten für eine vollständige Diagnostik liegen je nach individuellem Aufwand zwischen 550,00 € und 750,00 €. Dieser Kostenrahmen ergibt sich, da für eine fundierte Diagnosestellung in der Regel 3 bis 4 Termine notwendig sind.
Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ) und setzt sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen:
| ADHS Diagnostik | Kosten |
|---|---|
| Biografische Anamnese | 123,34 € |
| Diagnostisches Gespräch / Sprechstunde (50 Min., inkl. Rückmeldung) Hinweis: Fällt für eine vollständige Diagnostik meist 2 bis 3 Mal an. | 134,06 € |
| Durchführung und Auswertung der Testbatterie | 75,75 € |
| Kurzgespräch (25 Min, falls erforderlich) | 67,03 € |
| Befundbericht Enthält Diagnose (z.B. ADHS) und Testergebnisse. In den meisten Fällen absolut ausreichend (z.B. für Medikamente beim Facharzt). | 17,43 € |
| Gutachten Nur bei speziellen Fragestellungen notwendig (z.B. Rentenversicherung, Fahrtauglichkeit oder Grad der Behinderung). | 67,03 € |
Paar- oder Psychotherapie
Sowohl eine Paar-, als auch eine Psychotherapie können nach gesicherter Diagnose sinnvoll sein. Es gelten die Bedingungen, die in dieser Leistungsübersicht unter den Punkten “Psychotherapie” und “Paartherapie” erfasst sind. Die Abrechnung richtet sich dabei transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Bei einer Paartherapie, die aufgrund der Diagnose ADHS durchgeführt wird, entfällt in der Regel die Umsatzsteuer, da es sich in dem Fall um eine Heilbehandlung handelt.
Psychotherapie
Privatversicherte & Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie vollständig. Mein Honorar richtet sich dabei transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Da die Versicherungstarife jedoch individuell gestaltet sind, kann der Umfang der übernommenen Sitzungen variieren. Bitte beachten Sie, dass ein etwaiger Differenzbetrag zwischen dem Erstattungsbetrag Ihrer Versicherung und meinem Honorar als Eigenanteil zu tragen ist.
Meine Empfehlung: Fragen Sie kurz bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle nach Ihren persönlichen Konditionen für Psychotherapie, um auf der sicheren Seite zu sein.
| Privatversicherte & Beihilfe | Kosten |
|---|---|
| Erstgespräch / Sprechstunde | 134,06 € |
| Probatorische Sitzungen (Therapievorbereitung, 3 – 5 Sitzungen, 50 Min.) | 131,16 € (bei erhöhtem Aufwand 153,02 €) |
| Diagnostische Fragebögen (Anwendung und Auswertung) | 12,17 € (bei erhöhtem Aufwand 16,90 €) |
| Kurzzeittherapie (24 Sitzungen, 50 Min.) | 134,06 € |
| Langzeittherapie (60 – 80 Sitzungen, 50 Min.) | 131,16 € (bei erhöhtem Aufwand 153,02 €) |
| Erhebung psychischer Befund (wird in jeder Sitzung erhoben) | 33,52 € |
Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattung)
Als Privatpraxis arbeite ich ohne Kassensitz. Das bedeutet jedoch nicht, dass gesetzlich Versicherte die Kosten zwingend selbst tragen müssen. Wir können über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) zusammenarbeiten.
Wenn Sie trotz Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten, ist Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, die Kosten für eine notwendige Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen (Systemversagen). Sie haben ein Recht auf Hilfe. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse bezüglich der notwendigen Antragsformulare und Anforderungen.
Selbstzahler
Selbstzahler, die zwar eine psychotherapeutische Behandlung wünschen, aber nicht über Ihre Kasse abrechnen wollen, zahlen den üblichen Stundensatz (Faktor 3,1) nach GOP/GOÄ: 135,53 €. Da es sich um eine Heilbehandlung handelt ist diese Leistung umsatzsteuerfrei. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere Klienten in Anspruch, die zeitnah in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.
| Selbstzahler | Kosten |
|---|---|
| Psychotherapeutische Sitzung (50 Min., GOP/GOÄ Faktor 3,1) Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei. | 135,53 € |
| Diagnostische Fragebögen (Anwendung und Auswertung) | 12,17 € (bei erhöhtem Aufwand 16,90 €) |
| Erhebung psychischer Befund (bei Bedarf) | 33,52 € |
Coaching
Coaching ist eine zielgerichtete, lösungsorientierte Beratung für berufliche oder private Herausforderungen. Im Gegensatz zur Psychotherapie, die der Heilung diagnostizierter psychischer Erkrankungen dient, richtet sich Coaching an psychisch gesunde Menschen. Der Fokus liegt hier nicht auf der Linderung von Leidensdruck durch Krankheit, sondern auf persönlicher Weiterentwicklung oder der Bewältigung konkreter Lebenssituationen.
Da Coaching keine medizinische Heilbehandlung darstellt, werden die Kosten nicht von Krankenkassen übernommen und sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Aktuell mache ich für meine Coaching-Leistungen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Daher wird Ihnen keine Mehrwertsteuer berechnet. Bei eventuellen Änderungen werden Sie selbstverständlich frühzeitig informiert. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
| Coaching | Kosten |
|---|---|
| Honorar (GOP, Faktor 3,1) | 135,53 € |
| Umsatzsteuer (19%) entfällt | 25,75 € |
| Gesamtbetrag (pro 50 Min. Sitzung) | 135,53 € |
Paartherapie
Eine lebendige und tragfähige Partnerschaft ist eine der wichtigsten Quellen für unser psychisches Wohlbefinden. Anhaltende Konflikte können dagegen stark belasten und krank machen.
Bitte beachten Sie jedoch: Auch wenn Paartherapie die psychische Gesundheit stabilisiert, gilt sie rechtlich nicht als medizinische Heilbehandlung einer psychischen Störung. Die Kosten werden daher weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen und sind als Selbstzahlerleistung (inkl. Umsatzsteuer) zu begleichen. Aktuell nutze ich für diese Leistungen die Kleinunternehmerregelung, sodass die Mehrwertsteuer für Sie entfällt. Im Falle einer Änderung werden Sie selbstverständlich frühzeitig informiert.
Honorar Die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund der hohen Komplexität und Interaktionsdichte bei der Arbeit mit Paaren kommt der Steigerungsfaktor 3,5 zur Anwendung.
| Paartherapie | Kosten |
|---|---|
| Standard-Sitzung (50 Min.) | |
| Honorar (GOP, Faktor 3,5) | 153,02 € |
| Umsatzsteuer (19%) entfällt | 29,07 € |
| Gesamtbetrag | 153,02 € |
| Erweiterte Sitzungsdauer (75 Min.) Gerade in der Paartherapie hat sich gezeigt, dass etwas mehr Zeit oft zu besseren Ergebnissen führt, damit beide Partner ausreichend zu Wort kommen. | |
| Honorar (GOP / 75 min) | 229,53 € |
| Umsatzsteuer (19%) entfällt | 43,61 € |
| Gesamtbetrag | 229,53 € |